Produktsicherheitsgesetz ab 2024

Ab 2024 treten umfangreiche Änderungen im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft. Diese Neuerungen zielen darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken und die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Was ist neu?

  1. Erweiterte Anforderungen an Hersteller:
    • Für alle Produkte sind interne Risikoanalysen erforderlich.
    • Technische Unterlagen müssen detailliert erstellt und 10 Jahre aufbewahrt werden.
    • Klare Kennzeichnungspflichten: Angaben wie Herstellername, Adresse und Produktidentifikatoren sind verpflichtend.
  2. Pflichten für Importeure und Händler:
    • Importierte Produkte müssen den EU-Vorschriften entsprechen.
    • Händler und Importeure tragen Mitverantwortung für die Produktsicherheit und sind verpflichtet, Sicherheitsinformationen bereitzustellen und Rückrufaktionen zu unterstützen.
  3. Regelungen für Online-Marktplätze:
    • Registrierungspflicht im „Safety Gate“-Portal.
    • Schnellere Reaktionszeiten bei der Entfernung unsicherer Produkte.
    • Transparente Produktinformationen in jedem Angebot.
  4. Sanktionen bei Verstößen:
    • Deutlich verschärfte Bußgelder für Nicht-Einhaltung der Vorgaben.

Wie können Sie sich vorbereiten?

  • Überprüfen Sie Ihre Prozesse zur Produktprüfung und Dokumentation.
  • Passen Sie Kennzeichnungen und Gebrauchsanweisungen an die neuen Vorgaben an.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Informationen in deutscher Sprache vorliegen.
  • Nutzen Sie Ressourcen wie die IHK-Leitfäden oder die offiziellen Veröffentlichungen des Bundesrats.

Mehr Informationen und praktische Hilfen:
Besuchen Sie die IHK-Webseiten oder informieren hier:  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R0988, um sich umfassend zu informieren.

„Schnell Check – Bist du von der GPSR betroffen“ vom Händlerbund: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/produktsicherheitsverordnung