Produktsicherheitsgesetz ab 2024
Ab 2024 treten umfangreiche Änderungen im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft. Diese Neuerungen zielen darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken und die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Was ist neu?
- Erweiterte Anforderungen an Hersteller:
- Für alle Produkte sind interne Risikoanalysen erforderlich.
- Technische Unterlagen müssen detailliert erstellt und 10 Jahre aufbewahrt werden.
- Klare Kennzeichnungspflichten: Angaben wie Herstellername, Adresse und Produktidentifikatoren sind verpflichtend.
- Pflichten für Importeure und Händler:
- Importierte Produkte müssen den EU-Vorschriften entsprechen.
- Händler und Importeure tragen Mitverantwortung für die Produktsicherheit und sind verpflichtet, Sicherheitsinformationen bereitzustellen und Rückrufaktionen zu unterstützen.
- Regelungen für Online-Marktplätze:
- Registrierungspflicht im „Safety Gate“-Portal.
- Schnellere Reaktionszeiten bei der Entfernung unsicherer Produkte.
- Transparente Produktinformationen in jedem Angebot.
- Sanktionen bei Verstößen:
- Deutlich verschärfte Bußgelder für Nicht-Einhaltung der Vorgaben.
Wie können Sie sich vorbereiten?
- Überprüfen Sie Ihre Prozesse zur Produktprüfung und Dokumentation.
- Passen Sie Kennzeichnungen und Gebrauchsanweisungen an die neuen Vorgaben an.
- Stellen Sie sicher, dass alle Informationen in deutscher Sprache vorliegen.
- Nutzen Sie Ressourcen wie die IHK-Leitfäden oder die offiziellen Veröffentlichungen des Bundesrats.
Mehr Informationen und praktische Hilfen:
Besuchen Sie die IHK-Webseiten oder informieren hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R0988, um sich umfassend zu informieren.
„Schnell Check – Bist du von der GPSR betroffen“ vom Händlerbund: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/produktsicherheitsverordnung