Stand-Up-Paddling – Wie paddele ich richtig!

Als Freizeitsportler dürfen Sie auf dem Wasser nicht einfach so losfahren. Denn auch hier gibt es gültige Verkehrsregeln und Benutzungsvorschriften. Das ist natürlich ebenfalls der Fall, wenn Sie mit einem Paddelbrett beim Stand-Up-Paddling auf dem Wasser fahren. Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen zählen unter anderem das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG), die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO).

Stand-Up-Paddling (SUP) wird üblicherweise als Form das Kanu- oder Kajaksports angesehen. Somit gelten für Stand-Up-Paddler meist die gleichen Vorschriften wie für Sportler, die in Kanus oder Kajaks unterwegs sind. Es kann regional allerdings sein, dass ein SUP den Surfbrettern zugeordnet wird und Sportler eventuell andere bzw. weitere Regelungen beachten müssen. Rechtlich eindeutig ist die Zuordnung der SUP nicht endgültig geregelt.

Es ist grundsätzlich ratsam, sich vor Ort über die geltenden Vorschriften zu informieren. Denn wo Sie mit eine SUP fahren dürfen und ob es Verbote gibt, hängt eben auch von den Bestimmungen der Kommunen oder zuständigen Landkreise ab. So kann es auf Flüssen und Seen generelle oder saisonale Befahrungsverbote für das Stand-Up-Paddling geben. Von Bedeutung ist zudem, dass Sie sich über die wichtigsten Verkehrszeichen auf dem Wasser informieren.

Allgemeine Verkehrsregeln auf dem Wasser

Einen Führerschein benötigen Sie zum Fahren eines SUPs nicht, dennoch sollten Sie mit diesem nur dann Touren unternehmen, wenn Sie sich mit den grundlegenden Vorschriften vertraut gemacht haben.

Wie auf der Straße gilt auf dem Wasser ein allgemeines Rechtsfahrgebot. Sie müssen bei Gegenverkehr zudem nach rechts ausweichen. Achten Sie darauf, dass Sie hinter dem anderen Wasserfahrzeug kreuzen und nicht vor diese oder in den Fahrweg geraten.

Grundsätzlich Vorfahrt gewähren müssen Sie:

  • der Berufsschifffahrt
  • Fahrzeugen unter Segel (Boot oder Windsurfer)
  • Schwimmern

Die allgemeine Promillegrenze liegt in Deutschland auch auf dem Wasser bei 0,5 Promille. Allerdings wird empfohlen, während der Paddeltour auf Alkohol zu verzichten. Werden Sie erwischt, sind Bußgelder zwischen 350 bis 2.500 Euro möglich. Ein Bußgeld von mindestens 300 Euro kommt auf Sie zu, wenn Sie in irgendeiner anderen Form nicht geeignet sind, das Wasserfahrzeug zu führen.

Weitere Informationen zu möglichen Sanktionen beim Wassersport und den Regelungen im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) finden Sie im Ratgeber unter https://www.bussgeldkatalog.org/wassersport/.

Fahren Sie im Dunkeln oder bei Dämmerung, müssen Sie ein rundum sichtbares Licht mitführen. Nicht vorgeschrieben, aber ratsam ist, dass Wasser bei Nebel zu verlassen. Das Anlegen einer Rettungsweste und das Mitführen anderer Schwimmhilfen, einer Signalpfeife sowie die Nutzung einer Leine (Leash) sind ebenfalls empfehlenswert. Letzteres ist z. B. wichtig, wenn Sie vom Board fallen und dieses abdriftet.

Wo ist das Stehpaddeln in Deutschland erlaubt?

Im Prinzip dürfen Sie mit einem Paddelbrett alle Fließgewässer in Deutschland befahren. Für bestimmte Wasserflächen und Binnenschifffahrtsstraße gelten jedoch besondere Regelungen. Zudem ist es ratsam, sich von den Hauptverkehrswegen der Schifffahrt wie Binnenschifffahrts-, Seeschifffahrts- oder Bundeswasserstraßen fernzuhalten oder zumindest auf diesen die Fahrrinne zu meiden.

Sind Sie auf diesen Wasserwegen unterwegs, gilt, dass der Schiffsverkehr nicht behindert oder gefährdet werden darf. Sie müssen also darauf achten, dass sie niemandem im Weg sind oder andere durch Ihr Fahrverhalten in Gefahr bringen.

Gibt es Befahrungsverbote für Stand-Up-Paddling?

Befahrungsverbote sind auf dem Wasser nicht selten und sollten grundsätzlich immer beachtet werden. Das gilt auch fürs Stand-Up-Paddling. Ein solches Verbot kann durch Verordnungen der Kommunen bestehen oder durch bestimmte Verkehrszeichen ausgewiesen sein.

Generell sind Naturschutzgebiete, Trinkwasserschutzgebiete, Schwimmzonen und Schleusen in der Regel tabu. Auch einige Talsperren oder Wasserflächen in Parks sind fürs SUP nicht freigegeben. Das Anlegen oder Absteigen vom Board in geschützten Uferbereichen ist in der Regel ebenfalls untersagt.

Warum explizit das Stand-Up-Paddling temporär oder generell eingeschränkt wird, kann vielfältige Ursachen haben. SUPs haben einen sehr geringen Tiefgang und können so relativ einfach auch an Ufer herangefahren werden. Daher sind oftmals Natur- und Uferschutz die Hauptgründe für ein solches Verbot oder andere Einschränkungen beim Befahren.

Aber auch die Sicherheit spielt oft eine große Rolle, besonders wenn es um die Nutzung viel befahrener Schifffahrtsstraßen geht. Um das Risiko von Unfällen zu minimieren, schränken zuständige Behörden das Befahren für bestimmte Wasserfahrzeuge ein. Insbesondere an Wasserfällen, Stromschnellen oder Wassereinspeisungen von Kraftwerken ist das Befahren in der Regel untersagt. Auch hier gilt, informieren Sie sich vor der Tour über die Strecke und über etwaige regionale Verbote oder Einschränkungen. Temporäre Befahrungsverbote sind derzeit aufgrund von Corona-Maßnahmen ebenfalls möglich, sodass Sie sich regional erkundigen müssen, welche Wasserflächen betroffen sind.

Des Weiteren können Gewässer Privatbesitz und für den öffentlichen Verkehr nicht zugänglich sein. Hier ist die Nutzung bzw. der Zugang zu Ufern oder der Wasserfläche oftmals durch den Besitzer beschränkt oder verboten.

Darüber hinaus ist es in bestimmten Gebieten möglich, dass es Regelungen zur Befahrungsdichte gibt. Diese dienen dazu, eine übermäßige Befahrung zu verhindern. In diesem Fall ist eine Registrierung bei der zuständigen Behörde notwendig. Die Nutzung wird anhand von Kontingenten für einen bestimmten Zeitraum bewilligt.